Fördermittel & Sonderförderungen für Schulen und Betreuungseinrichtungen | Experten für Ganztagsbetreuung

Wie Kommunen Fördergelder optimal nutzen und Projekte erfolgreich umsetzen:

Der Rechtsanspruch ist beschlossen, die Fördermittel sind da. Doch ohne strategische Planung bleiben Potenziale ungenutzt. Unsere Erfahrung zeigt: Kommunen, die jetzt starten, können nicht nur die gesetzlichen Vorgaben erfüllen, sondern auch nachhaltige, zukunftsfähige Bildungsinfrastrukturen schaffen.

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Ab dem Schuljahr 2026/2027 haben Eltern in Deutschland einen gesetzlich verankerten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder. Die Umsetzung dieser Mammutaufgabe liegt bei den Kommunen – und die Zeit drängt. Gleichzeitig wurden die Förderprogramme des Freistaats Bayern verlängert: Förderanträge können noch bis 30. Juni 2028 gestellt werden, die Maßnahmen müssen bis 31. Dezember 2029 abgeschlossen sein. Doch wie gelingt es, die notwendigen Kapazitäten zu schaffen, ohne die Haushalte zu überlasten? Die Antwort liegt in einer frühzeitigen, ganzheitlichen Planung, die alle Rahmenbedingungen berücksichtigt – von der Bedarfsermittlung bis zur Kostenschätzung.

Die Herausforderung: Mehr als nur Räume schaffen:

Die Schaffung von Ganztagesplätzen ist kein reines Bauprojekt, sondern ein multidisziplinäres Vorhaben, das pädagogische, baurechtliche, finanzielle und organisatorische Aspekte vereint. Viele Kommunen stehen vor der Frage: Wo anfangen? Die Erfahrung zeigt: Wer zu spät plant, riskiert nicht nur Engpässe, sondern auch den Verlust wertvoller Fördergelder. Denn oft scheitern Projekte an unvorhergesehenen Hürden – sei es an fehlenden Genehmigungen, unklaren Raumprogrammen oder unrealistischen Kostenschätzungen.

Dazu kommt der Förderdschungel - Wir helfen Ihnen den Überblick zu behalten:

Die gute Nachricht: Fördergelder gibt es – aber sie müssen aktiv beantragt werden! Die verlängerten Programme bieten Chancen, doch die Antragsverfahren sind komplex.

Aus unserer langjährigen Erfahrung aus der Projektarbeit geförderter kommunaler Projekte wissen wir, dass vor allem die Schaffung der soliden finanziellen Basis als Zusammenspiel von Projektkosten, Fördermitteln und Eigenmitteln eine zentrale Rolle in der erfolgreichen Realisierung von Neu- und Umbauprojekten zukommt.

Der wichtigste Baustein: Die Grundförderung nach BayFAG

Die Grundförderung ist in Art. 10 BayFAG (Bayrisches Finanzausgleichsgesetz, kommunaler Hochbau) und in FAZ-R (Zuweisungsrichtlinie) für Schulen und Kindergärten geregelt. Hieraus ergeben sich die auch für die Sonderförderungen relevanten Grunddaten für die Kostenrichtwerte für die maximalen Förderbeträge der zuweisungsfähigen Kosten und die Berechnungssystematik.

Im Rahmen des gesonderten Förderprogramms FAG15plus wird für kommunale Bauinvestitionen zum erstmaligen Ausbau von schulaufsichtlich genehmigten Ganztagsangeboten eine verbesserte Investitionskostenförderung mit einem Aufschlag von 15 Prozentpunkten auf den regulären Fördersatz („FAGplus15") gewährt.

Darüber hinaus wird zeitlich begrenzt aus den Sondervermögen Infrastruktur des Bundes eine zusätzliche Finanzzuweisung zur Reduzierung der Eigenanteile der Kommunen um 10% der Fördersumme gewährt.

On top: Die Sonderförderung

Die Sonderförderung ist im Landesförderprogramm Ganztagsausbau geregelt und wird zusätzlich zur vorgenannten Grundförderung gewährt. Die Anwendungsvoraussetzung ist die grundsätzliche Förderfähigkeit nach BayFAG und baut also auf dieses auf. Förderfähig sind Maßnahmen für die Schaffung zusätzlicher Plätze für Grundschulkinder als ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote. Die Maßnahmen können sowohl Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie General- und Teilsanierungen als auch den Erwerb einschließlich Umbau eines Gebäudes umfassen. Auch hier sind die Vorgaben der Schulbaurichtlinie für das Raumprogramm grundlegend.

Die wesentlichen Eckdaten der Sonderförderung sind eine zusätzliche Investitionsförderung in Höhe von bis zu 6.000 € für jeden neu geschaffenen Platz und eine zusätzliche Förderung der Kosten für die Ausstattung in Höhe von bis zu 1.500 € für jeden neu geschaffenen Platz. Allerdings wird für die Ausstattungskosten ein Eigenanteil von 30% angesetzt.  Erfreulicherweise wird die Ausstattungsförderung auch für Bestandsplätze gewährt. Die Förderung beträgt hierbei bis zu 1.500 Euro pro Platz und kann für Investitionen zum Beispiel in Möbel, Spiel- und Sportgeräte genutzt werden. Zu beachten ist, dass die genannten 6.000 €, bzw. 1.500€ für jeden Betreuungsplatz nicht automatisch die Fördersumme ist, sondern ein Grenzwert darstellt.

Der Erwerb von Grundstücken wird in Höhe von 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert.

Alternativ: Der Booster

Nun ist alternativ zur Grundförderung für den Schul- bzw. Hortbau eine budgetierte „Booster-Förderung" von bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben ausschließlich aus Bundesmitteln möglich. Kommunen haben damit die Wahl, ob sie die Grundförderung plus Sonderförderung oder die „Booster-Förderung" (bis zu 70% der zuweisungsfähigen Kosten) in Anspruch nehmen wollen. Allerdings erscheint die Beantragung der Grund- und Sonderförderung attraktiver als die Boosterförderung zu sein. Dies lässt sich jedoch nur auf der Basis von konkreten Berechnungen für das jeweilige Vorhaben eindeutig feststellen.

Schritt für Schritt zum Erfolg:

Wir unterstützen die initiale Klärung des Investitionsrahmens für Bauvorhaben mit unseren komplexen Berechnungstools zur Grobeinschätzung von Projektkosten und möglichen Fördersummen. Dies hilft, den Eigenfinanzierungsbedarf zu umreißen und durch den gesamten Prozess zu begleiten:

Grundlagen klären

  • Bedarf klären: Bedarfsermittlung und Festlegung des Raumprogramms
  • Schulbaurichtline checken: Abgleich mit den Vorgaben der Schulbaurichtlinie
  • Schulaufsicht einbinden: Abstimmen der schulaufsichtlichen Genehmigung
  • Grobkosten schätzen und Rahmentermine festlegen
  • Fördermittel berechnen: Mittelzufluss und Eigenmittel klären
  • Mittelabflussplanung: Klären des Bedarfs an Zwischenfinanzierung

Informelle Anfrage bei der Förderstelle - Regierung

Formeller Förderantrag:

  • Antragsformulare (Anzahl der neuen Plätze, Investitionsplanung, Darstellung nicht vorhandener
    Doppelförderung, Begründungen für die Notwendigkeit der Investition, Versicherung: Ziel ist Schaffung
    neuer Plätze und keine reine Instandhaltungsmaßnahme
  • Entwurfsplanung inkl. Kostenberechnung, Terminplanung, Baubeschreibung, Flächenberechnungen
    > alle erforderlichen Bauleistungen und Ausstattungen erfassen Nachförderung ggf. nicht möglich
  • Inaussichtstellung der Betriebserlaubnis
  • Informationen zur Finanzierung (Gesamt, Zwischenfinanzierung)
  • Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn

Wir beraten zur Auswahl und Einbindung von Spezialisten für die Durchführung von VgV-Verfahren sowie zu unterschwelligen Vergabeverfahren.

Fazit
Der Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung ist Herausforderung und Chance zugleich, die Betreuungsinfrastruktur der Kommunen zukunftsfähig zu gestalten. Vor allem die zusätzlich aufgelegten Förderprogramme, die prall gefüllten Fördertöpfe und die aktuell große Kooperationsbereitschaft der Förderstellen im Zusammenspiel mit den unterstützenden Behörden (Schulaufsicht) ergeben eine überaus investitionsfreundliche Situation. Mit einer sorgfältigen und umfassenden Projektvorbereitung, mit der frühestmöglichen Abklärung der wesentlichen Eckdaten und der zusammenfassenden Übersicht kann eine erfolgreiche Realisierung von Einrichtungen für die Ganztagsbetreuung gelingen.

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